Dr. Sandra Wichlas | Zahnheilkunde | Implantologie

Kontraindikation

Kontraindikation

Intraorale Kontraindikation

  • anatomisch ungünstige Kieferverhältnisse
    ausschlaggebend für eine zufriedenstellende Implantation sind die Knochendichte, die Nähe zu den Nachbarzähnen, Nähe zu anatomischen Gebilden wie z. B. Kieferhöhle oder Nerven.
  • krankhafte Veränderungen um Knochen wie Tumore, Zysten, Fremdkörper, Granulome, entzündliche Veränderungen
  • zurückgelassene Wurzeln, wobei der Implantation nach ordnungsgemäßer Entfernung nichts im Wege stehen sollte.
  • Zustand nach Strahlentherapie um Kieferbereich
  • pathologische Schleimhautveränderungen
  • Xerostomie
    Der Speichel spielt als reinigende und bakterienreduzierende Eigenschaft eine wichtige Rolle
  • Nichtsaniertes Restgebiss und schlechte Mundhygiene

zeitlich begrenzte Kontraindikation

  • entzündliche Erkrankungen und Infektionen
  • Schwangerschaft
  • zeitlich begrenzte Einnahme bestimmter Medikamente
  • Stresssituationen

Allgemeinmedizinische Kontraindikation

  • abhängig vom Nikotinkonsum
  • schlechter Allgemein- und Ernährungszustand
  • Stoffwechselerkrankung
    • juvenile Diabetes Typ 1: absolute Kontraindikation
    • Altersdiabetes: relative Kontraindikation
  • Arten der Erythrozyten (Anämie), Leukozyten (geschwächte Immunabwehr) und des Gerinnungssystems (hämorrhagische Diathese)
  • Herzkreislaufuntersuchungen
    relative Kontraindikation
  • Knochenstoffwechselstörungen
    systemische und lokale Knochenerkrankungen (Osteomalazie, Ostitis deformans, Osteogenesis imperfecta)
  • Kollagenosen
    Erkrankungen des kollagenen Bindegewebes (Sklerodermie, Sjögren Syndrom, rheumatoide Arthritis)
  • erhöhtes Risiko bei Patienten mit Herzklappen, Prothesen oder nach einer bakteriellen Endokarditis. Herzschrittmacher und Bypässe stellen häufig ein Risiko dar.
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