


Kontraindikation
Intraorale Kontraindikation
- anatomisch ungünstige Kieferverhältnisse
ausschlaggebend für eine zufriedenstellende Implantation sind die
Knochendichte, die Nähe zu den Nachbarzähnen, Nähe zu anatomischen
Gebilden wie z. B. Kieferhöhle oder Nerven.
- krankhafte Veränderungen um Knochen wie Tumore, Zysten,
Fremdkörper, Granulome, entzündliche Veränderungen
- zurückgelassene Wurzeln, wobei der Implantation nach
ordnungsgemäßer Entfernung nichts im Wege stehen sollte.
- Zustand nach Strahlentherapie um Kieferbereich
- pathologische Schleimhautveränderungen
- Xerostomie
Der Speichel spielt als reinigende und bakterienreduzierende
Eigenschaft eine wichtige Rolle
- Nichtsaniertes Restgebiss und schlechte Mundhygiene
zeitlich begrenzte Kontraindikation
- entzündliche Erkrankungen und Infektionen
- Schwangerschaft
- zeitlich begrenzte Einnahme bestimmter Medikamente
- Stresssituationen
Allgemeinmedizinische Kontraindikation
- abhängig vom Nikotinkonsum
- schlechter Allgemein- und Ernährungszustand
-
Stoffwechselerkrankung
- juvenile Diabetes Typ 1: absolute Kontraindikation
- Altersdiabetes: relative Kontraindikation
- Arten der Erythrozyten (Anämie), Leukozyten (geschwächte
Immunabwehr) und des Gerinnungssystems (hämorrhagische Diathese)
- Herzkreislaufuntersuchungen
relative Kontraindikation
- Knochenstoffwechselstörungen
systemische und lokale Knochenerkrankungen (Osteomalazie, Ostitis
deformans, Osteogenesis imperfecta)
- Kollagenosen
Erkrankungen des kollagenen Bindegewebes (Sklerodermie, Sjögren
Syndrom, rheumatoide Arthritis)
- erhöhtes Risiko bei Patienten mit Herzklappen, Prothesen oder nach
einer bakteriellen Endokarditis. Herzschrittmacher und Bypässe stellen
häufig ein Risiko dar.


